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VIELE ERFINDUNGEN ENTSTEHEN AM ARBEITS­PLATZ

Arbeitnehmer­erfinder­recht

Machen Arbeitnehmer während der Arbeit eine Erfindung, regelt das Arbeitgeber­erfindungs­gesetz die Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei der rechts­sicheren Handhabung von Arbeitnehmer­erfindungen.

Unser Leistungs­­spektrum beinhaltet unter anderem:

  • Vollumfäng­liche Beratung von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern
  • Evaluierung von Arbeitnehmer­erfindungen
  • Ermittlung der Erfinder­vergütung
  • Vereinbarungs­verhandlungen zwischen Arbeitnehmer­erfinder und Arbeit­geber